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Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
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Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes

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Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes

Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an Künstler:innen und Wissenschaftler:innen einen Kulturpreis, drei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Darüber hinaus kann ein Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit vergeben werden. 

Als Preisträger:innen kommen Personen (natürliche oder juristische) in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.

 

  • Die Förderungspreise (Dotation je € 5.000,-) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die aufgrund ihrer außerordentlichen Begabung besondere Leistungen in Kunst bzw. Wissenschaft vollbracht haben und von denen zu erwarten ist, dass sie auch in Zukunft solche erbringen werden. Diese Preise werden in den Sparten "bildende Kunst", "darstellende Kunst", "elektronische Medien, Fotografie und Film", "Literatur", "Musik", "Volkskultur", "Geistes- und Sozialwissenschaften" sowie "Naturwissenschaften/technische Wissenschaften" vergeben. 
  • Die Würdigungspreise (Dotation je € 8.000,-) richten sich an Personen, die das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben. Alljährlich werden zwei Würdigungspreise in zwei unterschiedlichen Sparten (lt. Turnus) als Anerkennung bedeutender künstlerischer bzw. wissenschaftlicher Leistungen vergeben.
    20245 in den Sparten: "bildende Kunst" und "darstellende Kunst"
  • Der Würdigungspreis für "Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur" (Dotation € 8.000,-) wird alljährlich vergeben. Da die Sparte "Architektur/Baukultur" nicht im Turnus bei der Vergabe der Förderungspreise bzw. des Kulturpreises berücksichtigt wird, kann der Würdigungspreis für Architektur und Verdienste um die Baukultur sowohl an jüngere als auch an ältere Personen verliehen werden.
  • Der Kulturpreis (Dotation € 20.000,-) wird für sehr umfangreiche, reife und hervorragende künstlerische bzw. wissenschaftliche Leistungen (Lebenswerk) vergeben. 2025 in der Sparte "Naturwissenschaften/ techn. Wissenschaften"
  • Der Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit (Dotation € 7.000,-) richtet sich an

a) Kärntner Kulturinitiativen, die im Bereich autonomer, zeitgenössischer Kultur- und/oder Jugendkulturarbeit in Kärnten/Koroška tätig sind und die zu einer innovativen Kulturentwicklung des Landes Kärnten beitragen sowie an

b)    Personen, die nachweislich bereits in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiative/n im Sinne von lit. a) in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die hier in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z.B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Marketing) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.

 

Für die Verleihung der Preise kommt den im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes geschaffenen Fachbeiräten des Kärntner Kulturgremiums ein Vorschlagsrecht zu.

 

Ausreichend begründete Vorschläge oder Bewerbungen (CV, Publikationsliste, Portfolio, Begründung)

für das Jahr 2025, die bis spätestens 31. Jänner 2025 per E-Mail abt14.post@ktn.gv.at an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur, übermittelt werden, können vom zuständigen Fachbeirat des Kärntner Kulturgremiums in die Beratungen einbezogen werden. Pro Mail können max. 15 MB übermittelt werden; bitte verwenden Sie keine externen Datenaustauschplattformen wie z. B. WeTransfer, Dropbox etc.).