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Willkommen auf der
Kulturhomepage der Kärntner Landesregierung


Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
Veranstaltungstipps, Nachlese und Kulturnews aus ganz Kärnten.

Allgemeine Informationen

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geschrieben am 18.07.2016 15:00

Allgemeine Informationen zu Gültigkeit, Verlängerung des KulturPasses sowie zur Anspruchsberechtigung. Wenden Sie sich bitte an unsere Informationsstelle, falls noch Fragen ungeklärt sein sollten.


Anspruchsberechtigt sind:

Gültigkeit

Der kostenlose KulturPass wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt (Ab Antragsstellungsdatum). 
Nach Ablauf der Gültigkeit des KulturPasses erfolgt unter Berücksichtigung der Anspruchsberechtigung eine weitere Ausstellung (Verlängerung) mittels Antragsstellung. Sie erhalten dann einen neuen KulturPass für die Dauer eines Jahres. 

Neuausstellung eines abgelaufenen KulturPasses

Wenn Sie bereits einen KulturPass erhalten haben und dieser seine Gültigkeit verloren hat, geben Sie bitte einen neuerlichen Antrag lt. angeführten Bedingungen und Anlaufstellen ab.

Informationsstelle:

Amt der Kärntner Landesregierung 
Abteilung 14 Kuns und Kultur 
Unterabteilung Kunst und Kultur
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Frau Karin Müller
050 536 34024
karin.mueller@ktn.gv.at