Kulturgüterschutz
geschrieben am 10.04.2015 12:21Für die bereits seit langem bewährte Kolumne „Denk.Mal!“, sonst in Kooperation mit dem Bundesdenkmalamt (BDA) erstellt, wurde diesmal ein besonderes Thema ausgewählt, das gut zum Pazifismus-Schwerpunkt der aktuellen Bruecke-Ausgabe passt…
Denk.Mal: Kulturgüterschutz in Österreich
1954 wurde die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten als völkerrechtlicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen. Am 25. Juni 1964 trat Österreich dem Abkommen bei.
Hauptaufgabe des Kulturgüterschutzes ist es, bereits in Friedenszeiten jene Maßnahmen zu planen und zu verwirklichen, die dem kulturellen Erbe Österreichs im Falle von Umwelt- und Naturkatastrophen sowie bei bewaffneten Konflikten einen optimalen Schutz gewährleisten, und es erlauben, das allenfalls geschädigte Kulturgut nach Abklingen der Gefahr wiederherzustellen.
Der Bereich Kulturgüterschutz wird in Österreich in erster Linie durch zivile staatliche Organisationen wahrgenommen. Aufgrund des derzeit geltenden Bundesministeriengesetzes ist dafür im öffentlichen Bereich bzw. auf bundesstaatlicher Ebene das Bundeskanzleramt, Sektion VI Kultur, Abteilung VI/3. Dieses Ministerium ist somit federführend und verantwortlich für sämtliche Angelegenheiten des Kulturgüterschutzes im nationalen Bereich.
Für das Eintragungsverfahren gemäß der Haager Konvention und für die Führung der Kulturgüterschutzliste ist das Bundesdenkmalamt, Abteilung für Inventarisation und Denkmalforschung, verantwortlich. In rechtlicher Hinsicht ist hier die Kulturgüterschutzverordnung 2009 von Bedeutung, welche die Kulturgüterschutzliste, das Eintragungsverfahren, den Sonderschutz und den verstärkten Schutz sowie die Kennzeichnung regelt.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Abteilung Einsatzplanung, ist nur für den militärischen Anteil des Kulturgüterschutzes verantwortlich. Dieser Bereich wird als militärischer Kulturgüterschutz bezeichnet und ist lediglich ein Teil des gesamten Kulturgüterschutzes im öffentlichen Bereich.
Im NGO-Bereich sind in Österreich das Österreichische Nationalkomitee Blue Shield sowie die Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz von Bedeutung.
Im internationalen und multinationalen Bereich - vor allem im Zusammenhang mit der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) - ist hingegen das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Abteilung V/4a (UNESCO-Angelegenheiten) zuständig.
Christian Gamsler
Für Kärnten ist dazu folgendes festzuhalten. Derzeit stehen in unserem Bundesland 20 Objekte bzw. Ensembles nach der Kulturgüterschutzverordnung 2009 unter Konventionsschutz. Es sind dies:
-
Ensemble Maria Luggau-Radmühlen
-
Ensemble Klagenfurt - Alter und Neuer Platz
-
Ensemble Gmünd in Kärnten - Stadtzentrum
-
Ensemble Apriach - Stockmühlen
-
Ensemble Wolfsberg - Stadtzentrum
-
Denkmalanlage Stift Ossiach
-
Archäologische Anlage Magdalensberg
-
Karnburg, Denkmalanlage Kath. Pfarrkirche hl. Peter und Paul
-
Denkmalanlage Wallfahrtskirche Maria Saal
-
Maria Saal – Herzogstuhl
-
Denkmalanlage Maria Wörth
-
Denkmalanlage Schloss-Frauenstein
-
Denkmalanlage Stift Gurk
-
Knappenberg - Knappensiedlung
-
Zlapp und Hof (Heiligenblut), Kath. Pfarrkirche hl. Vinzenz
-
ehem. Klosteranlage Millstatt
-
Obervellach, Denkmalanlage Kath. Pfarrkirche hl. Martin
-
Spittal an der Drau, Denkmalanlage Schloss Porcia
-
Gerlamoos, Denkmalanlage Kath. Filialkirche hl. Georg
-
Denkmalanlage Stift St. Paul im Lavanttal