Call for tender on "Study on discoverability of European cultural content online"
08.09.2023 00:00The study aims to understand discoverability online and the impact of content prioritisation, algorithm recommendations, and curation strategies on cultural and linguistic diversity.
The study is poised to influence future policies to safeguard Europe's rich cultural heritage and ensure wider access to diverse cultural content in the digital age.
Contractors interested in applying to this call should submit their tender to the European Commission.
Deadline: 16 October 2023 17.00 Central European Time.
The duration of the study should not exceed 18 months.
This action aligns with the EU Work Plan for culture 2023-2026.
Apply for this call on eTendering
Ausschreibung Staatsstipendien für bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2024
18.08.2023 00:00Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt 32 Staatsstipendien für bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst 2024 aus.
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Stipendienanzahl:
insgesamt 32 Stipendien in folgenden Bereichen
- Bildende Kunst: 20 Stipendien
- Fotografie: 7 Stipendien
- Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer:
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2024
Bewerbungsfrist: 30. September 2023
Sämtliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums.
Ausschreibung Förderateliers Wattgasse 56 60, 3. Stock, 1170 Wien
10.08.2023 00:00Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport schreibt im Rahmen der Kunstförderung acht Ateliers für Kunstschaffende aus, die in den Bereichen bildender Kunst, Fotografie oder Medienkunst arbeiten. Die zur Vergabe gelangenden 8 Ateliers haben eine Größe zwischen 40 und 64 m² und befinden sich im 3. Stock in der Wattgasse 56 60, 1170 Wien.
Teilnahmeberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen bildender Kunst, künstlerischer Fotografie und Medienkunst tätig sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Einsendeschluss:
Die Bewerbungen sind per E Mail bis zum 15. Oktober 2023 an das Postfach:
inlandsateliers@bmkoes.gv.at zu richten.
Sämtliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier: Ausschreibungsunterlagen
Förderungen des BKA
18.07.2016 13:04Gesetzlich ausdrücklich aufgezählte spendenbegünstigte Einrichtungen
Abzugsfähig sind:
Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen:
- Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;
- durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind;
- die Österreichische Akademie der Wissenschaften;
- diesen Einrichtungen vergleichbare ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG an folgende Einrichtungen:
- die Österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben;
- Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts;
- Museen von privaten Rechtsträgern, wenn diese Museen einen den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbaren öffentlichen Zugang haben und Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind. Über Aufforderung der Abgabenbehörden ist das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen (in der Regel finden Sie einen Hinweis auf eine solche Bescheinigung auf der Website des jeweiligen Museums);
- das Bundesdenkmalamt;
- gemeinnützige Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist;
- die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA);
- Freiwillige Feuerwehren (ab 1.1.2012);
- Landesfeuerwehrverbände (ab 1.1.2012).
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm