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Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
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Förderungen Bund

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Förderungen des BKA

18.07.2016 13:04

Gesetzlich ausdrücklich aufgezählte spendenbegünstigte Einrichtungen

Abzugsfähig sind:

Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen:

  • Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;
  • durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind;
  • die Österreichische Akademie der Wissenschaften;
  • diesen Einrichtungen vergleichbare ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.

Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG an folgende Einrichtungen:

  • die Österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben;
  • Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts;
  • Museen von privaten Rechtsträgern, wenn diese Museen einen den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbaren öffentlichen Zugang haben und Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind. Über Aufforderung der Abgabenbehörden ist das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen (in der Regel finden Sie einen Hinweis auf eine solche Bescheinigung auf der Website des jeweiligen Museums);
  • das Bundesdenkmalamt;
  • gemeinnützige Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist;
  • die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA);
  • Freiwillige Feuerwehren (ab 1.1.2012);
  • Landesfeuerwehrverbände (ab 1.1.2012).


Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm

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