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Kulturhomepage der Kärntner Landesregierung


Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
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Filmförderung

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Filmförderung

geschrieben am 18.07.2016 16:21

    • Kino- und Fernsehfilmprojekte
    • Sonstige Filmprojekte

     

    KINO- UND FERNSEHFILMPROJEKTE

     

    Förderungsanträge für KINO- und FERNSEHFILMPROJEKTE können von natürlichen und juristischen Personen über die Carinthia Film Commission – CFC eingereicht werden. Es wird empfohlen, bereits in der Frühphase des geplanten Projekts ein Beratungsgespräch mit der CFC zu führen.

    Die Antragstellung erfolgt digital und vor Beginn des Vorhabens sowie innerhalb der von der CFC veröffentlichten Einreichfristen.

    Förderbare Bereiche:

    • Entwicklung
    • Produktion
    • Vertrieb/ Promotion

    Voraussetzungen:

    ·         Nachweis über die künstlerische und/oder filmwirtschaftliche Qualifikation in Form einer Filmografie inkl. Referenzfilmprojekte;

    ·         Kärnten-Bezug;

    ·         Erfüllung der in den CFC-Richtlinien definierten Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen; 

    ·         Förderungsanträge für die Entwicklung von Kino- und Fernsehfilmprojekten können nur von Filmproduktionsunternehmen (e. U., GmbH u. a.) gestellt werden;

    ·         ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular inkl. Anlagen innerhalb der CFC-Einreichfristen.

     

    Weiterführende Informationen finden Sie unter www.filmcommission.at

     

    Verwendungsnachweis:

    Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis spätestens bis zu dem im Förderungsvertrag bekannt gegebenen Datum vorzulegen ist.

    Ansuchen um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises können unter Angabe einer Begründung und dem Hinweis, bis wann der Nachweis vorgelegt werden kann, per E-Mail  abt14.post@ktn.gv.at gestellt werden.

     

    Weiterführende Informationen zur Vorlage des Verwendungsnachweises finden Sie unter nachfolgenden Downloads.

     

    Downloads:

    ·         Informationsblatt zur Abrechnung von CFC-Förderungen

    ·         Formular BELEGÜBERSICHT CFC-Förderungen

    ·         Anforderung des Logos

     

    SONSTIGE PROJEKTE AUS DEM BEREICH FILM, VIDEO

     

    Förderungsanträge für SONSTIGE PROJEKTE aus dem BEREICH FILM, VIDEO können von natürlichen und juristischen Personen über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur eingereicht werden.

    Die Antragstellung erfolgt digital und vor Beginn des Vorhabens; Anträge können laufend gestellt werden.  ANTRAGSFORMULAR

     

    Voraussetzungen:

    ·         Nachweis über die künstlerische und/oder filmwirtschaftliche Qualifikation in Form einer Filmografie inkl. Referenzfilmprojekte;

    ·         Kärnten-Bezug;

    ·         Erfüllung der in den Richtlinien für die Vergabe von Kulturförderungen definierten Voraussetzungen und -bedingungen;

    ·         ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular inkl. Anlagen.

     

    Förderbare Projekte

    • (Debüt-)Filmprojekte von (Nachwuchs-)Filmschaffenden, die über die CFC nicht förderbar sind, weil kein Referenzfilmprojekt vorgewiesen werden kann. Diese Projekte müssen geeignet sein eine gewisse Publikumsakzeptanz und eine (inter-)nationale Anerkennung zu erreichen.
    •  Kurz- und Kunstfilmprojekte;
    • Projekte, die sich mit neuen Medien beschäftigen;
    • Projektentwicklungen.


    Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass Eigenleistungen einer antragstellenden natürlichen Person (Einzelperson) nur in dem im Zusageschreiben bzw. Fördervertrag vereinbarten angemessenen Ausmaß förderbar sind. Als Nachweis ist nach Abschluss des Projekts das ausgefüllte und unterfertigte Formular LEISTUNGSBLATT vorzulegen.


    Nicht gefördert werden können:

    ·         bereits abgeschlossene Projekte;

    ·         filmische Projektvorhaben im Rahmen einer Ausbildung; Ausnahme: künstlerisch hochqualifizierte Abschlussprojekte an anerkannten Ausbildungsinstitutionen für Filmberufe mit maßgeblichem Kärnten-Bezug;

    ·         Auftragsproduktionen;

    ·         Industrie-, Werbe- oder Imagefilme;

    ·         Amateurfilmprojekte.


    Verwendungsnachweis:

    Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis spätestens bis zu dem im Zusageschreiben bzw. Förderungsvertrag bekannt gegebenen Datum vorzulegen ist.

    Ansuchen um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Verwendungsnachweises können unter Angabe einer Begründung und dem Hinweis, bis wann der Nachweis vorgelegt werden kann, per E-Mail  abt14.post@ktn.gv.at gestellt werden.

    Als Verwendungsnachweis sind ein FINANZNACHWEIS (Abrechnung) und ein TÄTIGKEITSNACHWEIS (Bericht) vorzulegen.

    Weiterführende Informationen zur Vorlage des Verwendungsnachweises finden Sie unter nachfolgenden Downloads.

    Downloads: