Allgemeine Informationen zu Gültigkeit, Verlängerung des KulturPasses sowie zur Anspruchsberechtigung. Wenden Sie sich bitte an unsere Informationsstelle, falls noch Fragen ungeklärt sein sollten.
Anspruchsberechtigt sind:
- Bezieher von Mindestpensionen
- Langzeitarbeitslose
- Mindestsicherungsempfänger
- Inhaber eines Behindertenpasses des Bundessozialamtes
- Studierende
- Lehrlinge
Gültigkeit
Der kostenlose KulturPass wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt (Ab Antragsstellungsdatum).
Nach Ablauf der Gültigkeit des KulturPasses erfolgt unter Berücksichtigung der Anspruchsberechtigung eine weitere Ausstellung (Verlängerung) mittels Antragsstellung. Sie erhalten dann einen neuen KulturPass für die Dauer eines Jahres.
Neuausstellung eines abgelaufenen KulturPasses
Wenn Sie bereits einen KulturPass erhalten haben und dieser seine Gültigkeit verloren hat, geben Sie bitte einen neuerlichen Antrag lt. angeführten Bedingungen und Anlaufstellen ab.
Informationsstelle:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 Kuns und Kultur
Unterabteilung Kunst und Kultur
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Frau Elisabeth Pratneker
T 050536-34022
elisabeth.pratneker@ktn.gv.at