KulturPass für allgemeine Antragsteller
geschrieben am 17.07.2016 00:00Was antragstellende Bezieher von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslose, Mindestsicherungsempfänger und Inhaber eines Behindertenpasses des Bundessozialamtes bei der Antragstellung zu beachten haben.
Bezieher von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslose, Mindestsicherungsempfänger
Um die Anspruchsberechtigung nachweisen zu können, benötigen wir eine Kopie des Pensionsbescheides bzw. der Bescheinigung des AMS über Langzeitarbeitslosigkeit bzw. des Bescheides über den Bezug der Sozialbeihilfe, die Sie dem Antrag beilegen. Den ausgefüllten Antrag für den kostenlosen KulturPass samt Nachweis der Anspruchsberechtigung senden Sie bitte an das
Amt der Kärntner Landesregierung
Bürgerbüro des Landeshauptmannes
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt
oder
wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro.
Sie können diesen Antrag auch bei Ihrer jeweiligenBezirkshauptmannschaft, Gemeinde und auch SOMA-Märkten abgeben. Diese Annahmestellen werden Ihnen auch gerne beim Ausfüllen Ihres Antrages behilflich sein und diesen dann an das Bürgerbüro des Landeshauptmannes weiterleiten. Der kostenlose KulturPass wird Ihnen per Post zugesandt.
Information
Anspruchsberechtigt sind auch Kinder des jeweiligen Antragstellers, wobei für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden muss. Als Nachweis dient die Kopie der Geburtsurkunde und Anspruchsberechtigung des Elternteiles. Für Ehepartner muss jeweils ein eigener Antrag mit Anspruchsberechtigung gestellt werden. Bei Besuch eines KulturPassPartners legen Sie bei der Kasse den KulturPass mit einem gültigen Lichtbildausweis vor.
Inhaber eines Behindertenpasses
Für Inhaber des Behindertenpasses gilt die gleiche Regelung, wie dies bei den „Beziehern von Mindestpensionen, Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern“ geregelt ist. Hier benötigen wir als Anspruchsberechtigung eine Kopie des Behindertenpasses des Bundessozialamtes.
Da alle KulturPassPartner von Haus aus günstige Eintrittspreise für Inhaber des Behindertenpasses gewähren (bitte an der Kasse anfragen), gilt der ausgestellte KulturPass für alle 20 KulturPassPartner, die kostenlosen Eintritt gewähren!
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Gebäude für Rollstuhlfahrer geeignet sind.