Mit diesem ONLINE Formular können Sie sich um ein Kulturstipendium bewerben
08.08.2022 00:00Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Vergabe des in der jeweiligen Sparte beantragten Stipendiums ist eine öffentliche Ausschreibung. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden.
Stipendium für Filmschaffende inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Villach 2026
29.01.2026 08:00Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2026 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.
Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, Filmschaffenden die Möglichkeit einzuräumen langfristige Kontakte mit der lokalen Filmszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren. Die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, werden im Rahmen des K3 Filmfestivals präsentiert.
Förderungswürdig sind:
· Drehbuch- oder Stoffentwicklung (offen für alle Formate)
und/oder
· Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms
Antragsberechtigt sind sowohl aufstrebende als auch etablierte Filmschaffende. Die eingereichten Projekte müssen nicht zur Gänze während des Stipendienaufenthalts verwirklicht werden. Zum Beispiel ist auch die Fertigstellung eines zuvor begonnenen Projekts möglich. Bereits abgeschlossene Projekte können jedoch nicht berücksichtigt werden.
FILMSCHAFFENDE, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31.03.2026
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Ausschreibung Stipendien für Vermittlung im Bereich der Literatur
20.01.2026 08:00Das Land Kärnten vergibt 2026 Stipendien für Vermittlungsprojekte im Bereich der LITERATUR. Insgesamt steht dafür ein Betrag von € 2.000,- zur Verfügung. Mit der Vergabe der Stipendien nach dieser Ausschreibung verfolgt das Land Kärnten das Ziel, das Angebot im Bereich der Literaturvermittlung zu erhöhen und dadurch einerseits einen Beitrag zur Sprach- und Leseförderung sowie zur Stärkung der literarischen Kompetenz zu leisten und andererseits Werke von Kärntner Autor:innen über die Landesgrenzen hinaus bekannt zu machen.
Förderungswürdig sind
- die Entwicklung neuer Literaturvermittlungsformate (keine Einzelveranstaltungen) oder
- fortlaufende Projekte im Bereich der Literaturvermittlung oder
- Projekte, die Werke Kärntner Autor:innen über die Landesgrenzen hinaus einem breiten Publikum zugänglich machen.
Antragsberechtigt sind
natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Literaturvermittlung tätig sind (z. B. Pädagog:innen, Kinder- und Jugendbuch:autor:innen, Buchhändler:innen, Bibliothekar:innen, Vereine, Initiativen u. a.) und deren Persönlichkeit/Werk/Tätigkeitsbereich in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen sich mittels ONLINE-Formular (https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU4) zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31. März 2026
Ausschreibung Arbeitsstipendien für Literatur 2026
20.01.2026 08:00Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2026 drei mit jeweils € 5.000,- dotierte Projektstipendien.
Autorinnen und Autoren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich sechs Monate lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit an einem literarischen Projekt zu arbeiten.
Förderungswürdig sind literarische Projekte (Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay u.a.).
Antragsberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 15. Juni 2026
Stipendium für Weiterbildungsmaßnahmen für Personen im Bereich der freien Kulturarbeit
20.01.2026 08:00In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2026 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Personen, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Durch die Vergabe dieses Stipendiums verfolgt das Land Kärnten das Ziel einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der freien Kulturarbeit zu leisten.
Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30.04.2026
Arbeitsstipendium für Filmschaffende 2026
14.01.2026 09:00Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2026 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Filmschaffenden soll die Möglichkeit geboten werden im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Filmprojekt (Drehbuch oder Stoff) zu entwickeln oder ein Drehbuch zu finalisieren. Eingereicht werden können alle Genres ab einer Laufzeit von 70 Minuten.
Antragsberechtigt sind Filmschaffende, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30. April 2026
Arbeitsstipendien für bildende Kunst 2026
14.01.2026 09:00Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2026 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2026 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.
Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury.
Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 15. Mai 2026
Ausschreibung des 8. Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preises
09.04.2025 09:00In Würdigung des im Jahr 2011 verstorbenen Kärntner Komponisten, Prof. Dr. Nikolaus FHEODOROFF, schreibt das Land Kärnten in der
Kategorie: Instrumental & optional Elektronik (Zuspielung oder live)
Besetzung: 1 Klavier für 1-2 Spieler*innen, Schlagzeug für 1 Spieler*in, Akkordeon und Kontrabass; optional Elektronik (Zuspielung oder live)
Dauer: 10-15 Minuten
den 8. Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preis aus.
Der Preis ist mit € 15.000,- dotiert. Erwartet wird eine Komposition, mit dem Ziel, das Repertoire mit zeitgenössischen Beiträgen zu erweitern. Das für diesen Wettbewerb eingereichte Werk darf daher in keiner Form vorher veröffentlicht worden sein. Eine Uraufführung des prämiierten Werkes ist im Rahmen des Festivals Carinthischer Sommer 2027 geplant.
Antragsberechtigt sind Komponist*innen jeder Staatsangehörigkeit und jeden Alters.
Personen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE- oder PDF-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30. April 2026
Komm zur Kultur
23.10.2025 08:00Das Erfolgsprojekt „Komm zur Kultur“ fördert mittels Fahrtkostenzuschuss den Besuch professioneller Kärntner Kultureinrichtungen von Kindergärten, Schulen und Hortgruppen.
Mit der Förderaktion „Komm zur Kultur“ soll ein Anreiz für alle Schulen inklusive Berufsschulen, landwirtschaftliche Schulen, Horte und Kindergärten geschaffen werden, sich mit dem Lernort Museum sowie Kulturinstitutionen auseinanderzusetzen. Nur allzu oft sind der bürokratische Aufwand und die durch den Transport entstehenden Kosten ein Hindernis, um Kultureinrichtungen zu besuchen. Aus diesem Anlass soll den Bildungsinstitutionen ein Fahrtkostenzuschuss für ihren Transport zu einer etablierten Kärntner Kulturstätte ihrer Wahl gewährt werden.
Kinder und Jugendliche sind Kulturgenießer:innen und Kulturschaffende der Zukunft.
Daher möchte man seitens des Landes Kärnten das Interesse für Kunst und Kultur so früh und so breit wie möglich fördern. Ausführliche Angaben zum Ablauf sowie das Onlineformular finden Sie unter:
Komm zur Kultur.