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Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
Veranstaltungstipps, Nachlese und Kulturnews aus ganz Kärnten.

Förderungen Bund

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Ausschreibung der MARGARETE SCHÜTTE LIHOTZKY Projektstipendien 2024

21.12.2023 00:00

Die „Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien
Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2024 anzutreten
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.300,00

Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2024 per E-Mail

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: architektur@bmkoes.gv.at

Die Ausschreibung kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport www.bmkoes.gv.at eingesehen werden.

Ausschreibungsunterlagen

Ausschreibung der TISCHE-Stipendien 2024

21.12.2023 00:00

Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.03.2021) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien; davon bis zu zwei mit Schwerpunkt „Baukultur und Raumplanung“
Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2024 anzutreten
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 11.100,00

Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2024 per E-Mail

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per E-mail an folgende Adresse einzureichen:
architektur@bmkoes.gv.at

Die Ausschreibung kann auch auf der Website des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport www.bmkoes.gv.at eingesehen werden.

 

Ausschreibungsunterlagen

Förderungen des BKA

18.07.2016 13:04

Gesetzlich ausdrücklich aufgezählte spendenbegünstigte Einrichtungen

Abzugsfähig sind:

Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen:

  • Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;
  • durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind;
  • die Österreichische Akademie der Wissenschaften;
  • diesen Einrichtungen vergleichbare ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.

Zuwendungen gem. § 4a Abs. 1 EStG an folgende Einrichtungen:

  • die Österreichische Nationalbibliothek, die Diplomatische Akademie, das Österreichische Archäologische Institut und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung zur Durchführung der diesen Einrichtungen gesetzlich obliegenden Aufgaben;
  • Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts;
  • Museen von privaten Rechtsträgern, wenn diese Museen einen den Museen von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbaren öffentlichen Zugang haben und Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind. Über Aufforderung der Abgabenbehörden ist das Vorliegen der Voraussetzungen durch eine vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellte Bescheinigung nachzuweisen (in der Regel finden Sie einen Hinweis auf eine solche Bescheinigung auf der Website des jeweiligen Museums);
  • das Bundesdenkmalamt;
  • gemeinnützige Dachverbände von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren ausschließlicher Zweck die Förderung des Behindertensportes ist;
  • die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA);
  • Freiwillige Feuerwehren (ab 1.1.2012);
  • Landesfeuerwehrverbände (ab 1.1.2012).


Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter folgendem Link:

http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm

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