Mit diesem ONLINE Formular können Sie sich um ein Kulturstipendium bewerben
08.08.2022 00:00Bitte beachten Sie:
Voraussetzung für die Vergabe des in der jeweiligen Sparte beantragten Stipendiums ist eine öffentliche Ausschreibung. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden.
Stipendium für künstlerische Fotografie und Medienkunst Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Klagenfurt am Wörthersee
10.02.2023 00:00
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30. September 2024 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an Foto- und Medienkünstler*innen. Das Stipendium in der Höhe von € 5.000,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit trägt die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler*in selbst zu tragen.
Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, Künstler*innen die Möglichkeit einzuräumen Kontakte mit der lokalen Kulturszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren. Verbunden mit dem Stipendium ist eine Ausstellung im "living studio" der Stadtgalerie, in der – nach Möglichkeit – die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, präsentiert werden.
Förderungswürdig sind Projekte aus den Bereichen künstlerische Fotografie und Medienkunst, die in besonderem Maße die Möglichkeiten der neuen Medien bzw. Technologien miteinbeziehen.
FOTO- und MEDIENKÜNSTLER*INNEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 15.11.2023
Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte 2023
15.02.2023 08:00
Das Land Kärnten vergibt, verteilt auf zwei Einreichtermine im Frühjahr und Herbst, insgesamt zehn Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte. Die Stipendien sind in Höhe von je € 1.500,- dotiert und sollen Schreibende dabei unterstützen, sich einem weit fortgeschrittenen literarischen Vorhaben zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind, oder deren Persönlichkeit und/oder Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Projekte, für die sich bereits ein Verlag gefunden hat, werden bei gleich bewerteter Qualität der Einreichungen, bevorzugt behandelt.
Einreichtermine: 15. April 2023 und 30. September 2023
Ausschreibung des 7. Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preises
31.01.2023 09:00Der Komponist, Dirigent, Pianist und Tonmeister, Prof. Dr. Nikolaus Fheodoroff (*15. September 1931; † 27. August 2011) hat das Musikleben in Kärnten über mehrere Jahrzehnte wesentlich geprägt. In Anerkennung dieser Verdienste schreibt das Land Kärnten den 7. Internationalen Nikolaus-Fheodoroff-Kompositions-Preis in der Kategorie Instrumental / Orchester mit Solisten-Quartett aus. Der mit € 15.000,- dotierte Preis wird im Jahr 2025 vergeben.
Erwartet wird eine Komposition in neuer Tonsprache, mit dem Ziel das Repertoire mit zeitgenössischen Beiträgen zu erweitern. Das für diesen Wettbewerb eingereichte Werk darf in keiner Form vorher veröffentlicht worden sein.
Antragsberechtigt sind Komponist*innen jeder Nation und jeden Alters.
Einreichung anonym:
Auf der eingereichten Partitur und dem begleitenden Werkkommentar darf der/die Urheber*in nicht erkennbar sein.
Komponist*innen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur, zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30. April 2024
Ausschreibung eines Jahresstipendiums für Literatur 2024
09.01.2023 00:00
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 ein mit 10.500,- Euro dotiertes Jahresstipendium für LITERATUR (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Autor*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu realisieren.
Förderungswürdig sind literarische Projekte (Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay u.a.). Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury.
Antragsberechtigt sind Personen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31. August 2023
Ausschreibung eines Jahresstipendiums für bildende Kunst 2024
09.01.2023 00:00
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für BILDENDE KUNST (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll bildenden Künstler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu realisieren.
Förderungswürdig sind Vorhaben aus allen Bereichen der bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc.). Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury.
Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31. Juli 2023
Ausschreibung von Arbeitsstipendien für bildende Kunst 2023
09.01.2023 00:00
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2023 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2023 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber*innen vergeben werden. Die Laufzeit eines Arbeitsstipendiums richtet sich nach der Stipendienhöhe (z. B. € 875,-/ein Monat, € 1.750,-/zwei Monate usf.).
Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31. Mai 2023
Stipendium für Weiterbildungsmaßnahmen für Personen im Bereich der freien Kulturarbeit
10.12.2021 00:00
In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2023 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Durch die Vergabe dieses Stipendiums verfolgt das Land Kärnten das Ziel einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der freien Kulturarbeit zu leisten. Personen, die in diesem Bereich tätig sind, soll die Möglichkeit geboten werden im Rahmen einer Weiterbildung oder eines Praktikums ihre Kenntnisse zu vertiefen und nützliche Erfahrungen zu sammeln.
Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.
PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30.04.2023
Stipendium für Filmschaffende inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Villach
10.12.2021 00:00Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. September 2023 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler*in selbst zu tragen.
Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, Filmschaffenden die Möglichkeit einzuräumen langfristige Kontakte mit der lokalen Filmszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren. Die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, werden im Rahmen des K3 Filmfestivals präsentiert.
Förderungswürdig sind:
- Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms
- Drehbuch- oder Stoffentwicklung (offen für alle Formate)
Antragsberechtigt sind sowohl aufstrebende als auch etablierte Filmschaffende. Die eingereichten Projekte müssen nicht zur Gänze während des Stipendienaufenthalts verwirklicht werden. Zum Beispiel ist auch die Fertigstellung eines zuvor begonnenen Projekts möglich. Bereits abgeschlossene Projekte können jedoch nicht berücksichtigt werden.
FILMSCHAFFENDE, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 31.03.2023
Application Guideline
Online-Form
Ausschreibung eines Arbeitsstipendiums für Filmschaffende
08.11.2022 15:00Arbeitsstipendium für Filmschaffende 2023
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2023 bis Dezember 2023 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Filmschaffenden soll die Möglichkeit geboten werden im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Filmprojekt (Drehbuch oder Stoff) zu entwickeln oder ein Drehbuch zu finalisieren. Eingereicht werden können alle Genres ab einer Laufzeit von 70 Minuten.
Antragsberechtigt sind Filmschaffende, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.
Ende der Einreichfrist: 30. April 2023