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Kulturhomepage der Kärntner Landesregierung


Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
Veranstaltungstipps, Nachlese und Kulturnews aus ganz Kärnten.

Land Kärnten

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Mit diesem ONLINE Formular können Sie sich um ein Kulturstipendium bewerben

08.08.2022 00:00

Bitte beachten Sie: 
Voraussetzung für die Vergabe des in der jeweiligen Sparte beantragten Stipendiums ist eine öffentliche Ausschreibung. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden.

Ausschreibung von zwei Stipendien inkl. Atelierwohnung in Paris

26.03.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 an bildende Künstler:innen zwei Stipendien in der Höhe von je € 10.500,-. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (entweder erste Jahreshälfte 2025 oder zweite Jahreshälfte 2025. Reise-, Material- und Betriebskosten (derzeit ca. € 550,- p.m.) werden nicht übernommen.

Förderungswürdig sind Vorhaben aus allen Bereichen der bildenden Kunst.

Bildende Künstler:innen, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.

Ende der Einreichfrist: 15. Juni 2024

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STIPENDIUM für künstlerische Fotografie und Medienkunst Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Klagenfurt am Wörthersee

19.03.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee für den Zeitraum Mai bis September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an Foto- und Medienkünstler:innen. Das Stipendium in der Höhe von € 6.000,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohn- und Arbeitsmöglichkeit trägt die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.

Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, Künstler:innen die Möglichkeit einzuräumen Kontakte mit der lokalen Kulturszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren. Verbunden mit dem Stipendium ist eine Ausstellung im "living studio" der Stadtgalerie, in der – nach Möglichkeit – die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, präsentiert werden.

Förderungswürdig sind Projekte aus den Bereichen künstlerische Fotografie und Medienkunst, die in besonderem Maße die Möglichkeiten der neuen Medien bzw. Technologien miteinbeziehen.

FOTO- und MEDIENKÜNSTLER:INNEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.

Ende der Einreichfrist: 15.11.2024

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Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte 2024

12.02.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt, verteilt auf zwei Einreichtermine im Frühjahr und Herbst, insgesamt zehn Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte. Die Stipendien sind in Höhe von je € 1.700,- dotiert und sollen Schreibende dabei unterstützen, sich einem weit fortgeschrittenen literarischen Vorhaben zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind, oder deren Persönlichkeit und/oder Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Projekte, für die sich bereits ein Verlag gefunden hat, werden bei gleich bewerteter Qualität der Einreichungen, bevorzugt behandelt.

Einreichtermine: 15. April 2024 und 30. September 2024

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AUSSCHREIBUNG eines Jahresstipendiums für Architektur 2025

29.01.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 - 31. Dezember 2025 ein mit insgesamt 10.500 Euro (875 Euro monatlich) dotiertes Architektur Stipendium.

Primäres Ziel ist die Schaffung einer dauerhaften Fördereinrichtung, die in Verbindung mit den bestehenden Baukultureinrichtungen eine nachhaltige Verbindung und Bindung junger Kärntner Architekt:innen, Student:innen sowie Diplomand:innen an Kärnten bewirkt.

Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation (Architekten:innen oder Architekturstudenten:innen) nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Das Projektstipendium richtet sich an Nachwuchsarchitekten:innen, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich ein Jahr lang verstärkt einer speziellen architektonischen Arbeit zu widmen. Es wird daher Architekten:innen und Architekturstudenten:innen, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, der Vorzug gegeben.

Bewerbungen werden bis 2. April 2024 entgegengenommen.

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Arbeitsstipendium für bildende Kunst

22.01.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2024 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien.  Insgesamt steht dafür im Jahr 2024 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber*innen vergeben werden. Die Laufzeit eines Arbeitsstipendiums richtet sich nach der Stipendienhöhe (z. B. € 875,-/ein Monat, € 1.750,-/zwei Monate usf.).

Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Antragsberechtigt sind bildende Künstler*innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.

Ende der Einreichfrist:  31. Mai 2024

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Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN

22.01.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit  € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler*innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren.

Förderungswürdig sind interdisziplinäre Projekte, wobei Kombinationen mit allen Kunstsparten einschließlich der (Kultur-)Wissenschaften bzw. der kulturellen Grundlagenforschung möglich sind. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.

Ende der Einreichfrist:  30. August 2024

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Jahresstipendium für MUSIK

22.01.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für MUSIK (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Komponist*innen und ausübenden Musiker*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu realisieren.

Förderungswürdig sind Vorhaben aus allen Bereichen der Musik (Kompositions-, Interpretations- oder andere Vorhaben). Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer Jury. Antragsberechtigt sind Personen, welche eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen können und die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular zu bewerben.

Ende der Einreichfrist:  30. Juli 2024

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Weiterbildungsstipendium 2024

22.01.2024 00:00

In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2024 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.

Durch die Vergabe dieses Stipendiums verfolgt das Land Kärnten das Ziel einen Beitrag zur weiteren Professionalisierung der freien Kulturarbeit zu leisten. Personen, die in diesem Bereich tätig sind, soll die Möglichkeit geboten werden im Rahmen einer Weiterbildung oder eines Praktikums ihre Kenntnisse zu vertiefen und nützliche Erfahrungen zu sammeln.

Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.

PERSONEN, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, sich mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.

Ende der Einreichfrist: 30.04.2024

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STIPENDIUM für FILMSCHAFFENDE inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit in Villach

22.01.2024 00:00

Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.

Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, Filmschaffenden die Möglichkeit einzuräumen langfristige Kontakte mit der lokalen Filmszene zu knüpfen und idealerweise ein Projekt zu realisieren. Die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, werden im Rahmen des K3 Filmfestivals präsentiert.  

Förderungswürdig sind:

·         Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms

·         Drehbuch- oder Stoffentwicklung (offen für alle Formate)

Antragsberechtigt sind sowohl aufstrebende als auch etablierte Filmschaffende. Die eingereichten Projekte müssen nicht zur Gänze während des Stipendienaufenthalts verwirklicht werden. Zum Beispiel ist auch die Fertigstellung eines zuvor begonnenen Projekts möglich. Bereits abgeschlossene Projekte können jedoch nicht berücksichtigt werden.

FILMSCHAFFENDE, welche die Förderungsvoraussetzungen erfüllen werden eingeladen, mittels ONLINE-Formular beim Amt der Kärntner Landesregierung zu bewerben.

Ende der Einreichfrist: 31.03.2024

Bewerbungsrichtlinien

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Application Guidelines

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