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Kulturhomepage der Kärntner Landesregierung


Ihr Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
Veranstaltungstipps, Nachlese und Kulturnews aus ganz Kärnten.

Förderungen Kunst und Kultur

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Förderungen Kunst und Kultur

geschrieben am 14.05.2025 00:00

Gefördert werden folgende Bereiche:

  •  Museen, Archive, Wissenschaft. 12
  •  Baukulturelles Erbe. 13
  • Brauchtums- und Heimatpflege (Näheres dazu siehe unten) 14
  •  Literatur 14
  •  Musik
  •  Darstellende Kunst
  •  Bildende Kunst, Foto
  •  Film, Kino, Video (Näheres dazu siehe unten)
  •  Kulturinitiativen und –zentren
  • Internationaler Kulturaustausch. 15

 

Förderanträge können unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreichfristen online eingebracht werden.

 

Einreichfristen Jahresförderungen
Alle Sparten (außer Museen)        31. Oktober
Museen15. Oktober
Einreichfristen Einzelprojekte
Festivals31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und
30. März (wenn Beginn im 2. HJ)
Kunstfilm31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und
30. Juni (wenn Projektbeginn im 2.HJ)
Alle anderen Sparten *Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes
PublikationenMind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes

Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch

Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne ID Austria.

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen des Online-Formulars, die unter "Hinweise zum Verfahren / Formular" zusammengestellten Informationen durchzulesen und die Fördererklärung herunterzuladen. Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der Antragstellung ohne ID Austria auf Seite 14 des Online-Formulars unter Beilagen ein eingescannter/fotografierter amtlicher Lichtbildausweis hochgeladen werden muss.

  1. Online-Formular Deutsch
  2. Online-Formular Slowenisch

Bitte beachten:

  • Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ (siehe Downloads) verpflichtend!
  • Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Belegübersicht unter Downloads). Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie den Downloads.
  • ACHTUNG: Rechnungen betreffend Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht als Verwendungsnachweis eingereicht werden!

 

DOWNLOADS: