Förderungen Kunst und Kultur
geschrieben am 14.05.2025 00:00
Gefördert werden folgende Bereiche:
- Museen, Archive, Wissenschaft
- Baukulturelles Erbe
- Brauchtums- und Heimatpflege (Näheres dazu siehe unten)
- Literatur
- Musik
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst, Foto
- Film, Kino, Video (Näheres dazu siehe unten)
- Kulturinitiativen und –zentren
- Internationaler Kulturaustausch
Förderanträge können unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreichfristen online eingebracht werden.
| Alle Sparten (außer Museen) | 31. Oktober |
|---|---|
| Museen | 15. Oktober |
| Festivals | 31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und 30. März (wenn Beginn im 2. HJ) |
| Kunstfilm | 31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und 30. Juni (wenn Projektbeginn im 2.HJ) |
| Alle anderen Sparten * | Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes |
| Publikationen | Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes |
* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch
Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne ID Austria.
Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen des Online-Formulars, die unter "Hinweise zum Verfahren / Formular" zusammengestellten Informationen durchzulesen und die Fördererklärung herunterzuladen. Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der Antragstellung ohne ID Austria auf Seite 14 des Online-Formulars unter Beilagen ein eingescannter/fotografierter amtlicher Lichtbildausweis hochgeladen werden muss.
- Hinweise zum Verfahren/Formular_Navodila o postopku /obrazcun
- Fördererklärung_izjavo za odobritev podpoe (bitte laden Sie die Fördererklärung vor dem Ausfüllen des Online-Formulars herunter)
- Anleitung: Zwischenspeichern und Laden von Formulardaten
Bitte beachten:
- Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kunst und Kultur“ (siehe Downloads) verpflichtend!
- Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Belegübersicht unter Downloads). Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie den Downloads.
- ACHTUNG: Rechnungen betreffend Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht als Verwendungsnachweis eingereicht werden!
DOWNLOADS:
- Kulturförderungsgesetz
- Kulturförderungsrichtlinien
- Förderungsrichtlinien Darstellende Kunst
- Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten
- Informationsblatt Allgemeine Förderungsbedingungen
- Kulturlogo
- Informationen Verwendungsnachweis (Auszug aus dem K-KFördRL)
- Belegübersicht mit Gegenüberstellung
- Kriterien für den Abschluss eines mehrjährigen Fördervertrages
- Leistungsblatt