Förderungen Kunst und Kultur
geschrieben am 18.07.2016 16:37
Gefördert werden folgende Bereiche:
- Museen, Archive, Wissenschaft
- Baukulturelles Erbe
- Brauchtums- und Heimatpflege (Näheres dazu siehe unten)
- Literatur
- Musik
- Darstellende Kunst
- Bildende Kunst, Foto
- Film, Kino, Video (Näheres dazu siehe unten)
- Kulturinitiativen und –zentren
- Internationaler Kulturaustausch
FÖRDERANTRÄGE können laufend online eingebracht werden.
WICHTIG: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Es gelten die Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL)
Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne digitale Signatur.
Falls Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben und noch über keine digitale Signatur verfügen empfehlen wir Ihnen, diese z.B. unter www.handy-signatur.at zu beantragen.
Sofern Sie keine digitale Signatur beantragen möchten oder sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet, ersuchen wir wie folgt vorzugehen:
Speichern Sie das ONLINE-Formular ab, indem Sie auf PDF-Ansicht öffnen (siehe Weitere, PDF- Ansicht) und anschließend auf Speichern (lokaler Rechner) gehen.
2. Kehren Sie anschließend zum ONLINE-Formular zurück.
3. Senden Sie Ihre ONLINE-Bewerbung ab (bitte nur "Senden", da "Signieren &Senden" nur möglich, wenn Sie über eine digitale Signatur verfügen). 4. Drucken Sie anschließend Ihr abgespeichertes PDF-ONLINE-Formular aus und unterfertigen das Formular händisch.
5. Scannen Sie das händisch unterfertigte Formular bzw. zumindest die letzte Seite und übermitteln dieses PDF-Dokument an abt14.post@ktn.gv.at
Ansuchen ohne digitale Signatur können nur berücksichtigen werden, wenn das ONLINE-Formular händisch unterfertigt als PDF-Dokument an abt14.post@ktn.gv.at übermittelt wird.
EMPFANGSBESTÄTIGUNG: Sofern Sie den Antrag nach Absendung einsehen und auch eine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen vor der Antragstellung eine Registrierung am Portal des Landes Kärnten: https://portal.ktn.gv.at/Account/Register vorzunehmen.
Nach dem Absenden des Antrages wird am Monitor eine Empfangsbestätigung inkl. Bearbeitungszahl angezeigt. Falls Sie keine Registrierung am Portal des Landes Kärnten vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Bearbeitungszahl zu notieren oder einen Screenshot als Nachweis anzufertigen, da im Falle von Rückfragen immer die Bearbeitungszahl angegeben werden muss.
Hinweis:
Vermeiden Sie es, eine Website länger als 20 Minuten ohne Interaktion zu belassen. Sollte die Eingabe auf einer Seite länger dauern, besteht die Möglichkeit, die bereits eingegeben Daten durch eine „Zwischenspeicherung“ zu sichern. Nähere Details dazu siehe Leitfaden.
Anleitung: Zwischenspeichern und Laden von Formulardaten
Hier finden Sie das ONLINE-Formular für die Antragstellung.
Bitte beachten:
- Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kultur“ (siehe Downloads) verpflichtend!
- Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Belegsübersicht unter Downloads). Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis entnehmen Sie den Downloads.
- ACHTUNG: Rechnungen betreffend Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht als Verwendungsnachweis eingereicht werden!
DOWNLOADS:
- Kulturförderungsgesetz
- Kulturförderungsrichtlinien
- Informationsblatt Allgemeine Förderungsbedingungen
- Förderantragsformular Slowenisch
- Kulturlogo
- Informationen Verwendungsnachweis (Auszug aus dem K-KFördRL)
- Belegübersicht mit Gegenüberstellung
- Kriterien für den Abschluss eines mehrjährigen Fördervertrages
- Leistungsblatt