AKTUELLE ARBEITSSTIPENDIEN FÜR KULTURSCHAFFENDE ALS CORONA-MAßNAHME
Das Land Kärnten schreibt aktuell wieder 72 Arbeitsstipendien für Kulturschaffende als Corona-Maßnahme aus. (Mehr dazu finden Sie hier)
FACTSHEET ZU SONDERFÖRDERUNGEN UND UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN
Hier finden Sie das Factsheet zu Sonderförderungen und Unterstützungsmaßnahmen im Kunst- und Kulturbereich.
FAIRNESS-SYMPOSIUM
Schulterschluss zwischen Bund und Ländern für mehr Fairness in Kunst und Kultur. Hier finden Sie mehr dazu: „Fairness-Symposium“
Wichtige Informationen betreffend Förderungen der Abteilung 14 – Kunst und Kultur!
Das Kulturleben in unserem Bundesland ist durch die CORONA-Krise vor eine große Herausforderung gestellt. Es sind insbesondere die Kunst- und Kulturschaffenden, die von der Absage von Veranstaltungen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen in besonderem Maße betroffen sind. Die Abteilung 14 - Kunst und Kultur bemüht sich um möglichst unbürokratische, praktikable Lösungen. Entsprechend dem Hinweis des Bundes wird auf den Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) und die Möglichkeiten der Verwertungsgesellschaften verwiesen.
Im Hinblick auf die Auswirkungen der CORONA-Krise auf geförderte Vorhaben gilt grundsätzlich:
- ABSAGEN, VERSCHIEBUNGEN, ÄNDERUNGEN der geförderten Vorhaben sind umgehend der Abteilung 14 – Kunst und Kultur PER E-MAIL an abt14.post@ktn.gv.at bekannt zu geben!
- Leistungen und Vorhaben, die nicht mehr durchgeführt werden (können), können bis zum Ausmaß der bereits entstandenen Verpflichtungen im Rahmen der bereits zugesagten Förderung anerkannt werden. Ein schriftlicher Kostennachweis ist dafür erforderlich.
Die darüberhinausgehende Fördersumme muss zurückgezahlt werden bzw. erfolgt eine gesonderte Prüfung hinsichtlich der weiteren Verwendung.
Veranstalter haben umgehend schadensminimierende Maßnahmen zu setzen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten! - Leistungen und Vorhaben, die verschoben und/oder abgeändert werden sollen, sind unter Nachweis der bereits entstandenen Kosten der Abteilung 14 – Kunst und Kultur bekannt zu geben, die eine Umwidmung der Förderung prüft.
Entstehen durch die Verschiebung/Änderung zusätzliche Kosten, werden individuelle Lösungen im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten geprüft.
Die Abteilung 14 - Kunst und Kultur ersucht die betroffenen Fördernehmerinnen und Fördernehmer die aktuelle Situation genau zu dokumentieren, die finanziellen Auswirkungen zu prüfen bzw. abzuschätzen und auf dieser Basis das Datenblatt soweit möglich auszufüllen und zu übermitteln.
Hinweis für Förderungsempfänger*innen!
Gemäß Beschluss des Kärntner Landtages vom 28.01.2021 werden die Kosten der Covid-19-Testungen für Mitarbeiter*innen von Kulturvereinen in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen der Subventionsabrechnung als förderbare Ausgaben anerkannt.
Download: Datenblatt "Formular Datenerhebung Auswirkungen CORONA.docx"
Download: Übersicht "Aktuelle Corona-Unterstützungsmaßnahmen"